" /> Kanzlei Heese & Nied - Vorträge

Vorträge

Wer oder was ist die GEMA?

Jeder, der mit Musik zu tun hat, sei es als Musikurheber oder Musiknutzer wird irgendwann mit der GEMA zu tun haben. Der Musikurheber möchte seine Rechte möglichst effizient verwerten, der Musiknutzer (z.B. Veranstalter, Coverbands, Clubbesitzer, Discotheken, Schulveranstalter usw.) benötigt die Rechte der Musikurheber.

Die GEMA vertritt ca. 60.000 Mitglieder und verwaltet durch sogenannte Gegenseitigkeitsverträge mit Verwertungsgesellschaften im Ausland nahezu das Weltrepertoire an Musikkompositionen.

  • Was ist eigentlich �die GEMA�?
  • Wann muss ich als Veranstalter Gema-Gebühren bezahlen?
  • Was muss ich beim Abspielen bzw. Aufführen von Musik als Veranstalter beachten?
  • Welche Gebühr muss ich als Veranstalter an die GEMA bezahlen?
  • Welcher Tarif gilt für welche Veranstaltung?
  • Gibt es für mich als Veranstalter eine Härtefallregelung, falls nicht so viele Besucher zum Konzert gekommen sind als erwartet?
  • Lohnt es sich für mich Mitglied der GEMA zu werden?
  • Wie werde ich Mitglied?
  • Wie erhalte ich Geld von der GEMA
  • Was sind Musikfolgebögen?
  • Sind eigene Kompositionen auf der persönlichen Website mittels streaming kostenlos?
  • Kann ich fremde Kompositionen mit der eigenen Band einspielen und auf Platten aufnehmen?
  • Ist Online-Musiknutzung auf privaten Websits erlaubt?