Arbeitsvertragsrecht
Jedem Arbeitsverhältnis liegt ein Arbeitsvertrag zugrunde, der nicht immer schriftlich ausformuliert sein muss. Schon bei Abschluss eines Arbeitsvertrages werden häufig die Weichen gestellt für die weitere Entwicklung des Arbeitsverhältnisses bis hin zu seiner Kündigung. Entgegen einer weit verbreiteten Ansicht besteht bei einer Kündigung keineswegs ein Anspruch auf eine Abfindung.
Leistungsspektrum
Wir beraten und vertreten Sie in allen Fragen des Arbeitsvertrags, angefangen mit dem Abschluss des Vertrages bis hin zur Beendigung, sei es durch Kündigung oder einen Aufhebungsvertrag. Dazu gehört natürlich auch die Frage einer eventuellen Abfindung und deren Höhe, die Auswirkungen auf das Arbeitslosengeld, der Anspruch auf Urlaubsabgeltung usw.