Betriebsverfassungsecht
Das kollektive Arbeitsrecht bildete von Anfang an ein Hauptarbeitsgebiet unserer Kanzlei. Streitigkeiten zwischen Arbeitgebern und Betriebsräten werden im sogenannten Beschlussverfahren entschieden. Diese Verfahren gehören mit zu den spannendsten des Arbeitsrechts. Angefangen mit dem Mitbestimmungsrecht in sozialen Angelegenheiten bis hin zu Betriebsvereinbarungen und Sozialplänen bietet das kollektive Arbeitsrecht eine Fülle an Möglichkeiten. Kreativität und Fantasie sind hier in besonderer Weise verlangt.
Leistungsspektrum
Wir beraten und vertreten hauptsächlich Betriebsräte in allen betriebsverfassungsrechtlichen Fragen, insbesondere bei Fragen der Mitbestimmung in sozialen und personellen Angelegenheiten, dem Abschluss von Betriebsvereinbarungen und Sozialplänen, den Verfahren in der Einigungsstelle sowie in Fragen der Betriebsratswahl.