Personalvertretungsrecht
übertragung einer höher oder niedriger zu bewertenden Tätigkeit
- Das Mitbestimmungsrecht des Personalrates bei der Übertragung einer höher oder niedriger zu bewertenden Tätigkeit (Art. 75 Abs. 1 Nr. 4 und 5 BayPVG) darf nicht dadurch umgangen werden, dass ein Beamter auf einen Arbeitsplatz versetzt wird, für den keine Planstelle besteht.
- Wird für einen Beamten nachträglich eine Planstelle für eine Tätigkeit geschaffen, die ihm bereits zuvor übertragen wurde, ist der Personalrat bereits vor der tatsächlichen Übertragung zu beteiligen.
VG Ansbach, Beschl. v. 08.09.1999 – AN 8 P 97.02144 = Der Personalrat 2000, 84