Erbrecht
Wirksame Errichtung eines gemeinschaftlichen Testaments
Ein gemeinschaftliches Testament kann auch dann wirksam errichtet werden, wenn der andere Ehegatte erst nach längerer Zeit beitritt, sofern im Zeitpunkt des Beitritts der Wille des ersttestierenden Ehegatten zur gemeinschaftlichen Testierung weiterhin besteht.
OLG München, Beschl. v. 01.12.2011 – 31 Wx 249/10