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Elternunterhalt II – Bestattungsvorsorge

Wenn Eltern im Pflegeheim sind und die Pflegeheimkosten durch die Rente und die Leistungen der Pflegeversicherung nicht voll bezahlt werden können, muss der fehlende Differenzbetrag der Pflegeheimkosten vom Sozialhilfeträger, hier in Unterfranken der Bezirk Unterfranken, übernommen werden. Die fehlenden Heimkosten werden jedoch nur dann vom Bezirk übernommen, wenn der betreffende Pflegeheimbewohner kein das den Schonbetrag von 5.000 € übersteigende Vermögen hat. Bei Ehegatten beträgt das gemeinsame Schonvermögen 10.000 €. Erst wenn das den Betrag von 5.000 € (bei Ehegatten 10.000 €) übersteigende Vermögen aufgebraucht ist, muss der Bezirk die fehlenden Heimkosten übernehmen. Allerdings darf der Pflegeheimbewohner zusätzlich zu dem vorgenannten Schonbetrag Geld für die spätere Bestattung (Bestattungsvorsorge) beiseite tun, worauf der Bezirk auch keinen Zugriff hat. Hierauf weist der Bezirk Unterfranken normalerweise nicht hin, sodass dieser Betrag (mindestens i.H.v. 3.500 €) rechtzeitig und nicht zu kurzfristig, bevor man beim Bezirk Unterfranken die Übernahme der fehlenden Heimkosten beantragt, beiseitegelegt werden sollte. Dies kann durch einen Bestattungsvorsorgevertrag oder bei einer Bank durch Anlage eines eigenen Sparbuchs mit dem Vermerk „Bestattungsvorsorge“ gewährleistet werden.

Werner Nied